Preise - AGB/Vermietungsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Vermietungsbedingungen für Ferienwohnungen und Ferienhäuser des „Ferienparks Lenzer Höh“

Luftbild des „Ferienparks Lenzer Höh“

Ferienpark Lenzer Höh

1. Der Mietvertrag kommt zu Stande, wenn Ihre Buchung von uns schriftlich per Post/E-Mail bestätigt wurde und eine Anzahlung von im Regelfall 20% des Endreisepreises je FeWo oder FeHaus nach Erhalt der Buchungsbestätigung überwiesen wurde.

2. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Mietbeginn fällig. Bei nicht fristgemäßer Zahlung kann der Ferienpark die Erfüllung des Mietvertrages ablehnen und vom Mietvertrag zurücktreten. Unter dem Gesichtspunkt des Verzuges haftet der Mieter für den hierdurch entstandenen Schaden, sofern eine Vermietung durch den Ferienpark nicht oder nicht mehr rechtzeitig möglich ist. Für die Höhe des Schadenersatzes gelten die Vereinbarungen gemäß Ziffer 7 und 8ff.

3. Mit dem Zustandekommen der Buchung erkennt der Mieter die für das Buchungsjahr gültige Preisliste und deren Mietbedingungen an.

4. Das Mietverhältnis umfasst die Nutzung der FeWo bzw. des FeHauses und der Außenanlagen. Andere Einrichtungen können gegen Gebühr oder innerhalb eines Sonderangebotes genutzt werden.

5. Die Wohneinheiten dürfen nur mit der in der Preisliste angegebenen Anzahl von Personen belegt werden, wobei Kinder als volle Personen zählen. Babys und Kleinkinder können im Kinderbett zusätzlich untergebracht werden. Die Unterbringung von mehr Personen ist auf Anfrage und gegen Aufpreis möglich. Das Mitbringen von Haustieren ist auf Anfrage und gegen Gebühr möglich.

6. Die Mietpreise sind der jeweils gültigen Jahrespreisliste zu entnehmen. Die Mietzeit dauert vom Anreisetag 15.00 Uhr bis zum Abreisetag 10.00 Uhr. Ein Wäschepaket (Bettwäsche + 2 Handtücher) kann gegen eine Gebühr gemietet werden.

7. Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn von seiner Buchung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des möglichst schriftlichen Zuganges im Ferienpark. Wird vom Reisevertrag zurückgetreten oder die Reise nicht angetreten, kann der Ferienpark Ersatz für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Rücktrittspauschalen, die der Ferienpark im Falle des Reiserücktritts fordern kann, beziffern sich wie folgt:

8. Reist der Mieter ohne vorherige schriftliche Kündigung nicht an, ist die Miete für die vereinbarte Mietzeit zu zahlen abzügl. eventuell ersparter Aufwendungen soweit die Mieteinheit nicht anderweitig zum gleichen Preis vermietet wird. Der Ferienpark ist nicht verpflichtet, sich um eine anderweitige Vermietung des Mietobjektes zu bemühen, wenn und solange der Mieter nicht erklärt, dass er nicht anreist.

9. Der Mieter hat die gemietete Einheit pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Mitreisenden die Mietbedingungen einhalten. Er verpflichtet sich, alle entstandenen Schäden – auch unverschuldete – unverzüglich der Verwaltung des Ferienparks anzuzeigen. Der Mieter haftet für alle Schäden, soweit er diese verschuldet oder aus anderen Gründen zu vertreten hat. Bei Übernahme der Mieteinheit sind eventuell vorhandene Schäden noch am Anreisetag der Verwaltung zu melden.

10. Der Ferienpark haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die Richtigkeit der angebotenen Leistungen in seinen Prospekten, er haftet weiterhin für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich zugesicherten Leistungen. Die Haftung ist dabei auf den dreifachen Mietpreis begrenzt. Der Ferienpark haftet nicht für Schäden, die durch den Mieter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Der Ferienpark haftet nicht für Störungen der angebotenen Leistungen insofern er sie nicht zu vertreten hat. Dies betrifft auch durch Sport- und Freizeitaktivitäten des Gastes entstandene Störungen, die bei der Nutzung von Anlagen des Ferienparks entstehen. Für Schäden an geparkten Fahrzeugen übernimmt der Ferienpark keine Haftung, soweit der Schaden nicht durch den Ferienpark entstanden ist.

11. Ansprüche jeglicher Art gegen den Ferienpark sind innerhalb eines Monats nach Beendigung des Mietvertrages schriftlich an diesen geltend zu machen. Sie verjähren innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Mietvertrages.

12. Die im Prospekt abgebildeten Häuser und Ausstattungen sind Beispiele und können in Grundriss und Ausstattung abweichen. Preislisten gelten für das angegebene Jahr.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Ferienparks Lenzer Höh, 17213 Fünfseen, soweit gesetzlich zulässig.

14. Sofern eine Bestimmung unwirksam ist oder werden sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit der Übrigen nicht berührt. Ergänzungen und Änderungen der Mietbedingungen bedürfen der Schriftform.